Der
Die Beziehungen zwischen AQUELLA und seinen Vertriebs-Partnern basieren auf einem Belieferungsvertrag-Vertrag mit unbegrenzter Laufzeit nach einer gegenseitigen Probezeit von einem Jahr. Vertragsbeendigungen können mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten ausgesprochen werden. Die wichtigsten Elemente des Vertrages sind u.a.: ... die Zusicherung an den AQUELLA-Partner, dass er exklusiv in einem genau definierten Verkaufsgebiet AQUELLA-Produkte anbieten darf,
...
die klare Regelung wie und in
welchem Umfang Sie anfänglich und dauerhaft beim Aufbau und Ausbau Ihres
Betriebes unterstützt werden.
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