Der
Partnerschafts-Vertrag

 

Die Beziehungen zwischen AQUELLA und seinen Vertriebs-Partnern basieren auf einem Belieferungsvertrag-Vertrag mit unbegrenzter Laufzeit nach einer gegenseitigen Probezeit von einem Jahr. Vertragsbeendigungen können mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten ausgesprochen werden.

Die wichtigsten Elemente des Vertrages sind u.a.:


... die Zusicherung an den AQUELLA-Partner, dass er exklusiv in einem genau definierten Verkaufsgebiet AQUELLA-Produkte anbieten darf,


... der exklusive Verkauf von AQUELLA-Produkten bzw. von AQUELLA genehmigten Zusatz-Produkten,

... die klare Regelung wie und in welchem Umfang Sie anfänglich und dauerhaft beim Aufbau und Ausbau Ihres Betriebes unterstützt werden.
 

Sind Sie interessiert ?

Anfragen und Bewerbungen schicken Sie bitte schriftlich an Ihren Ansprechpartner:

           AQUELLA Getränke-Heimdienst GmbH
           Geschäftsführer
           Thomas Rische
           Berliner Straße 50-62
           44866 Bochum

           oder per eMail.
 


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Stand: 23. August 2006